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Code of Conduct

Dieser Code of Conduct hat Gültigkeit für die Comcoplast Comco Commercial Cooperation GmbH (nachfolgenden Comcoplast genannt) In diesem Code of Conduct sind die Grundsätze des Handelns bei Comcoplast dargelegt. Das Dokument beschreibt die Grenzen, die uns als Comcoplast Mitarbeiter durch die bestehenden Gesetze gesetzt sind. Dies gibt den Mitarbeitern Sicherheit, Orientierung und damit auch Schutz. Der Code of Conduct deckt nicht jede denkbare Situation ab, der wir möglicherweise begegnen, er dient uns jedoch als Orientierungshilfe.

 

Code of Conduct

  1. Kinderarbeit, Zwangsarbeit

Comcoplast respektiert an jedem Standort die Menschen- und Kinderrechte – sowohl intern als auch in unserem externen Einflussbereich. Unsere Standards verlangen von all unseren Mitarbeitern, Lieferanten und Geschäftspartnern sich fair und gesetzmäßig zu verhalten. Wir verpflichten uns, die Menschenrechte zu achten. Dies gilt auch für unsere unmittelbare Lieferkette. Comcoplast verurteilt jede Form von Zwangsarbeit und respektiert den Grundsatz der frei gewählten Beschäftigung. Dazu gehört insbesondere auch die Gewährleistung des Grundrechts der Berufsfreiheit. Mitarbeiter haben auch das Recht, das Arbeitsverhältnis jederzeit nach Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu beenden

  1. Vergütung, Arbeitszeiten

Bei den eigenen Arbeitnehmern stellt die Comcoplast sicher das zumindest der gesetzlich vorgegeben Mindestlohn gezahlt wird und alle Mitarbeiter über die regulären Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Kündigungs- und Mutterschutz informiert sind und überwacht deren Einhaltung. Bei Einsatz von Fremdpersonal überprüft die Comcoplast die Einhaltung des Mindestlohns Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

  1. Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz

Die Comcoplast nimmt ihre Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter sehr ernst. Sie gewährleistet Arbeits- und Gesundheitsschutz im Rahmen der jeweils gültigen nationalen Bestimmungen, sowie auf der Basis der Gesundheits- und Arbeitsschutzpolitik des Unternehmens und unterweist seine Mitarbeiter regelmäßig in Arbeits- und Gesundheitsschutzfragen sowie Brandschutz und Abfallmanagement.

  1. Diskriminierung

Unser Erfolg beruht wesentlich auf dem respektvollen Umgang miteinander. Wir sind bereit, aus Fehlern zu lernen und schätzen das offene Wort. Wir halten uns an grundlegende Verhaltensregeln, damit kein Mitarbeiter unfair, unprofessionell oder respektlos behandelt, diskriminiert oder schikaniert wird. Wir treffen Entscheidungen auf der Grundlage von Kriterien wie Kompetenz, Leistung und Verhalten bei der Arbeit und nicht aufgrund von ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, Alter, körperlichen Merkmalen, sozialer Herkunft, Behinderung, Religion, Familienstand, Schwangerschaft, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität oder auf Grundlage jeglicher anderer nach geltendem Gesetz unzulässiger Kriterien. Auch vermeiden wir es, Personen aufgrund solcher Eigenschaften unterschiedlich zu behandeln – sei es bewusst oder unbewusst. Wir begegnen einander mit Respekt. Das gilt für Kollegen und Dritte, wie etwa Kunden, Lieferanten und Amtspersonen. Mobbing und Schikane jeglicher Art sind untersagt.

  1. Datenschutz

Wir schützen die personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, ehemaligen Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Betroffenen. Wir sammeln, erheben, verarbeiten, nutzen und speichern personenbezogene Daten nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

  1. Korruptionsverbot

Im Rahmen des Code of Conduct besteht bei der Comcoplast ein Korruptionsverbot, intern sowie in allen Phasen der Lieferkette. Für die Comcoplast sind ethische Geschäftspraktiken maßgeblich und für die Lieferkette verpflichtend. Dies wird eigenständig aber auch unter Zuhilfenahme von unabhängigen Dritten wie z.B. amfori oder anderen Zertifizierern regelmäßig überprüft. Aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl gibt es bei der Comcoplast aber keine systematische Überwachung nach Korruptionsfällen. Geschäftsführung und Teamleitung sind verantwortlich, die Mitarbeiter entsprechend zu sensibilisieren und zu kontrollieren. Bisher gab es keine Verdachtsfälle, die eine Prüfung erforderlich gemacht hätten.

Code of Conduct
08.02.24, Größe: 109,6 KB

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